Unsere Heimat Rollesbroich
 

Gemeinsam für Rollesbroich
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Gut zu Wissen


Es gibt einfach Sachen und Regelungen, die kann man nicht wissen, daher haben wir Ihnen einige

wichtige Punkte nachstehend aufgeführt.


Da wir in eine gute Dorfgemeinschaft leben, sollten bitte auch einige Regelungen beachtet und berücksichtigt werden


Autofahren - 30kmh Regelungen im Ort:

Für alle Nebenstraßen in Rollesbroich gilt für Autofahrer die 30 kmh Regelung. Auch ist unbedingt auf die 30 kmh Regelung zwischen 7.00 Uhr und 15.00 Uhr in dem gekennzeichneten Abschnitt auf der Hauptstraße/Dürener Straße zu achten. Auch wenn Sie mal ein wenig unter Zeitdruck sind und es eilig haben, bitte denken Sie daran. Dies hat einen Grund und nur so können wir unsere Kinder vor Gefahrensituationen schützen.

Hinweise für Hundebesitzer:

Unsere Felder und Wiesen dienen zu einem großen Anteil als Viehfutter. Somit sollten Hunde auch nicht unbedingt dort ihre "Hinterlassenschaften" tätigen. Dadurch kann das abgemähte Gras nicht mehr als Viehfutter genutzt werden. Da viele Gärten nicht eingezäunt sind oder anstatt einen Bürgersteig, eine Grasfläche haben und von den Bewohnern gepflegt wird, sollten die Hunde auch nicht dort ihr "Geschäft" machen und dadurch die Nachbarschaft und Mitbürger verärgern.

Hunde sollten bitte zu bestimmten Jahrezeiten angeleint werden. Desöfteren wurden bereits Rehkitze in Richtung Kalltal von Hunden gerissen und dort liegen gelassen. Auch bei tragenden Rehen war dies der Fall. Dies ist für niemanden ein schöner Anblick und darf nicht passieren und wird auch polizeilich verfolgt.

Fütterung von Pferden und anderen Tieren:

In und um Rollesbroich herum gibt es viele Pferdeställe und Wiesen mit Pferden. Bitte die Pferde niemals füttern. Alle Pferde werden von ihren Besitzern/Halter gut versorgt und gefüttert. Niemand möchte riskieren, dass aus Unwissenheit und falsches Futter ein Pferd dadurch schwer erkrankt oder gar verstirbt. Dies gilt auch für alle Tiere, die auf den Feldern und Wiesen sind.

Grünschnittverbrennung:

Das Verbrennen von Heckenschnitt ist nur zu bestimmten Zeiten (Wintermonate 01.12 bis 31.03.) erlaubt. Bitte dazu die Allgemeinverfügung und alle Hinweise der Gemeinde Simmerath beachten. Ganzjährig darf sonst nur auf Grundstücken verbrannt werden, welche einen Abstand von mehr als 100 m zum nächsten für den Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäude einhalten, montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr. Der Heckenschnitt muss so trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt.  Der Verbrennungsvorgang ist ständig von wenigstens einer Person, die das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson darf die Verbrennungsstätte erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.  Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte, Altreifen oder Verpackungsrückstände, dürfen weder zur Ingangsetzung und Unterhaltung des Feuers benutzt, noch während der Verbrennung ins Feuer gebracht werden.  Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.

Altglas-, Batterien und Altkleider Entsorgung:

Die Entsorgungscontainer befinden sich in Rollesbroich am Parkplatz Friedhof

Aus Rücksicht auf die dortigen Anwohner und Anwohnerinnen bitten wir um Rücksichtsnahme bei der Entsorgung und die dort aufgeführten Einwurfszeiten zu beachten. Es sollte keine spätabendliche Entsorgung erfolgen sowie auch an Samstagabend, Sonntags und an Feiertagen. Wenn die Container voll sein sollten, stellen Sie bitte nichts einfach daneben sondern versuchen Sie es bitte zu einem anderen Zeitpunkt. Die Container werden Regelmäßig geleert.






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